SPD Singen

SPD Fraktion Singen

Als SPD Fraktion vertreten wir Euch im Gemeinderat in Singen! Doch was ist eigentlich der Gemeinderat?

Der Gemeinderat ist das „Hauptorgan der Gemeinde“.
So steht es in der Gemeindeordnung (§ 24,1 Satz 1).
Er ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.

Der Gemeinderat entscheidet über die Angelegenheiten der Gemeinde. Zum Beispiel über den Bau eines Kindergartens oder über die Höhe der Grundsteuer.

Der Gemeinderat kann einen Ausschuss für eine besondere Aufgabe einsetzen. Zum Beispiel einen Ausschuss für Schule und Sport oder einen Ausschuss für Verkehr und Umwelt.

Der Gemeinderat kontrolliert den Bürgermeister/die Bürgermeisterin und die Gemeindeverwaltung.
 

Die Rechte des Gemeinderates:

  • Recht auf Information und Mitwirkung
  • Satzungsrecht: Der Gemeinderat beschließt die „Gemeindegesetze“.
  • Etatrecht: Der Gemeinderat entscheidet über den Haushalt.
  • Planungshoheit: Der Gemeinderat entscheidet über die Zukunft der Gemeinde, zum Beispiel über neue Baugebiete oder Gewerbegebiete.
  • Personalhoheit: Der Gemeinderat entscheidet darüber, wer bei der Gemeinde angestellt wird.

Alle fünf Jahre werden die Gemeinderäte bei den Kommunalwahlen neu gewählt.

Sie sind ehrenamtlich tätig. In kleineren und mittleren Gemeinden sind die Gemeinderäte etwa 30 bis 35 Stunden im Monat mit der Arbeit im Gemeinderat beschäftigt. In größeren Städten und vor allem in den Großstädten ist der Zeitaufwand deutlich höher. Gemeinderäte bekommen für ihr Engagement in aller Regel eine finanzielle Aufwandsentschädigung.

Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. In Singen zum Beispiel hat der Gemeinderat 32 Mitglieder.

TEXTE AUS: BADEN-WÜRTTEMBERG EINFACH KENNENLERNEN - EINE LANDESKUNDE, BD. 2.

Unser Team:

  • Hans-Peter Storz

     

     

  • Regina Brütsch

     

  • Walafried Schrott

     

  • Dr. Benedikt Oexle

     

  • Christa Bartuschek