SPD Singen

Gesetz zu „Fracking“ wird kommen

Veröffentlicht am 08.07.2015 in Bundespolitik

Ute Vogt referiert ein heißes Thema im Wolkensteinsaal.

Ein heißes Thema an einem heißen Abend wurde im Konstanzer Wolkensteinsaal diskutiert. SPD-Minister Peter Friedrich hatte seine Parteikollegin Ute Vogt eingeladen, die als stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag sitzt. „Fracking“ war das Thema, das seit längerem sowohl in der Politik als auch in der Bevölkerung für erregte Debatten sorgt.

Schlupflöcher schließen

Zwei Gesetze zur Regelung sind in der Mache, Ute Vogt zeigte sich denn auch in ihrem Referat bestens mit der Materie vertraut. Die neuen Gesetze sollen Regelungslücken schließen,  dabei soll  konventionelles „Fracking“ nicht einfach verboten werden. Praktiziert wird diese Gewinnung von Erdgas bereits seit den 1960er Jahren, in Niedersachsen wurden in Sand und Kalkstein über 300 Fracks gebohrt. Das Problem besteht nun darin, dass es für das unkonventionelle Fracking bisher kein Verbot gibt, die Zulassung erfolgt nach dem Bundesbergbaugesetz, es existiert ein Quasi-Moratorium, die zuständigen Behörden werden keine Anträge auf Genehmigung bearbeiten. „Kein Gesetz zu haben ist ein Risiko“ sagt Ute Vogt. Die bestehende konventionelle Förderung soll bleiben, die unkonventionelle Förderung aus Schiefergas und Kohleflöz soll nicht erlaubt werden. Dabei gilt bei ersterem eine Grenze von 3.000 Metern in die Tiefe. Die CDU besteht auf Probebohrungen, das toleriert die SPD, allerdings nur für jeweils 2 bis 4 Bohrungen, die Christdemokraten fordert 8 bis 12  Bohrungen. Einig ist man sich, dass vor jeder Bohrung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Bei entstehenden Schäden sind die Unternehmen in der Beweispflicht, dass sie die Schäden nicht verursacht haben. Dies wäre eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung.

Unkonventionelles „Fracking“ soll definitiv verboten werden, die Probebohrungen sollen nur zu Forschungszwecken erlaubt sein.

Bundestag muss beschließen

Eine Probebohrung soll 20 bis 30 Millionen Euro kosten. Die SPD will bis 2021 ein Moratorium. Die CDU hat eine Kompromisslösung vorgeschlagen, nach der ab 2018 Anträge gestellt werden können, um eine Bohrgenehmigung zu erhalten. Dabei wird eine Kommission befragt, die aus Vertretern des Umweltbundesamtes, des Landesamtes für Geologie, Vertretern der Wasserwirtschaft und der Bundesanstalt für Geowissenschaften besteht. Diese Kommission prüft, und gibt ein Gutachten ab, ob eine Bohrung Sinn macht oder nicht. Wichtig bei dem Procedere ist der sogenannte Parlamentsvorbehalt, das heißt der Bundestag muss zuletzt die Bohrung erlauben oder verbieten. Das ist eine zentrale Forderung der SPD.

Schutz für den Bodensee

In der Bodenseeregion sollen auch keine Probebohrungen erlaubt sein, hier hat der Schutz des Trinkwassers Priorität. Das Gesetz, das nach der Sommerpause verabschiedet werden soll, enthält eine sogenannte „Lex Bodensee“. Vogt hält das Gesetz für absolut notwendig um einen umfassenden Schutz zu bieten. „Fracking ist keine regenerative Energieform“ erklärt die Referentin. Und es mache auch wirtschaftlich keinen Sinn. Vogts Referat sorgte für mehr Transparenz eines schwierigen Themas, die SPD-Frau beantwortete denn auch noch geduldig die zahlreichen Fragen der Zuhörer und erklärte kompetent wo die entscheidenden Knackpunkt beim Thema „Fracking“ liegen.

Bild: MdB Ute Vogt und Minister Peter Friedrich nehmen Stellung zum Thema „Fracking“.

Text und Foto: Johannes Fröhlich

 

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